Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

ALLGEMEINES

Für sämtliche Verkäufe, Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers von feedmyhorse.de gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Käufers auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingung wird bereits hiermit widersprochen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Verkaufs- und Lieferbedingungen als angenommen. Bei künftigen Geschäftsbeziehungen gelten die jeweils gültigen Geschäftsbedingungen, sofern sie dem Geschäftspartner bekannt gegeben sind, oder er Kenntnis in zumutbarer Weise davon erhalten konnte. Ansonsten gelten die nachfolgend aufgeführten Bedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Bedingungen, insbesondere abweichende Vertragsbedingungen des Käufers und Nebenabreden, sind nur gültig, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich angenommen werden. Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen ungültig sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

PREIS, MENGE, GEWICHT

Angebote des Verkäufers sind für diesen nach Preis, Menge und Lieferzeit bis zur Annahme stets freibleibend und unverbindlich. Sie stehen in jedem Fall unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung des Verkäufers. Die Preise verstehen sich „netto Kasse“ ohne Abzug. Der Zusatz „circa“ oder „etwa“ bei der Mengenangabe berechtigt den Verkäufer bei der Lieferung um 10% nach oben oder unten abzuweichen. Die Gewichte werden vor Abgang der Ware handelsüblich ermittelt. Das so festgestellte Abgangsgewicht ist stets bei der Erstellung der Rechnung maßgebend.

 

LIEFERUNG, LIEFERZEIT, GEFAHRÜBERGANG

Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt. Diese gelten als selbständige Lieferungen und werden von dem nicht erfüllten oder noch nicht erfüllten Teil des Kaufvertrages nicht beeinflusst. Ist keine Lieferzeit vereinbart, erfolgt die Lieferung sofort. Versandtage sind Montag bis Donnerstag. Die Vereinbarung von Lieferfristen erfolgt für den Verkäufer unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung und ungehinderter Versandmöglichkeit durch das Versandunternehmen. Der Käufer hat sicherzustellen, dass die Ware, insbesondere bei Nachnahmelieferungen, von ihm oder einem Beauftragten jederzeit entgegengenommen werden kann, um dadurch einen möglichen Verderb der Ware auszuschließen. Sollte eine Lieferung nicht innerhalb von 8 Werktagen ausgeführt sein ist der Käufer berechtigt die Annahme der Ware zu verweigern. Die Verpflichtung des Verkäufers, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten, entfällt bei höherer Gewalt oder dem Eintritt von Umständen die vom Verkäufer nicht verschuldet sind ihm aber die Lieferung unmöglich machen. Der Käufer ist in diesem Fall berechtigt vom Kaufvertrag zurück zu treten. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person/Unternehmen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

 

REKLAMATION

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Lieferung sofort zu prüfen, und äußere Beschädigungen unmittelbar dem Transportunternehmen anzuzeigen. Die Untersuchungspflicht erstreckt sich nicht nur auf die äußere Beschaffenheit der Sendung, er ist ebenfalls gehalten die gelieferten Mengen und ihre Beschaffenheit zu überprüfen. Mängelrügen sowie Gewichtsbeanstandungen müssen sofort, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Ware erhoben werden. Die Mängelrüge muss sofort fernmündlich, fernschriftlich oder durch E-Mail erhoben werden. Bei bloßer fernmündlicher Mängelrüge ist eine anschließende schriftliche Bestätigung durch den Käufer erforderlich. Jede Mängelrüge oder Gewichtsbeanstandung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer die gelieferte Ware weiterverarbeitet oder damit begonnen hat. Nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß bemängelte Ware gilt als genehmigt.

 

GEWÄHRLEISTUNG

Durch berechtigte Mängelrüge wird die Abnahme- und Zahlungsverpflichtung des Käufers nicht aufgehoben oder aufgeschoben. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet innerhalb angemessener Frist mängelfreie Ware nachzuliefern. Ist ihm dies nicht möglich oder verweigert er die Nachlieferung innerhalb angemessener Frist, steht dem Käufer das Recht zu, Preisminderung oder Rückgängigmachung des Kaufpreises zu verlangen. Alle weitergehenden Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, insbesondere Schadensersatzansprüche aller Art. Bei Beanstandungen aufgrund des Lebensmittelgesetzes sind die hier schriftlich aufgeführten Warenbezeichnungen geltend. Bei Probenentnahmen sind dem Verkäufer unmittelbar Gegenproben binnen 24 Stunden zwecks Weiterleitung an einen Lebensmittelchemiker nach Wahl des Verkäufers auszuhändigen.

 

ZAHLUNG

Der Käufer ist verpflichtet Nachnahmesendungen von Lebensmitteln sofort einzulösen, wenn sie ihm durch das Versandunternehmen angedient werden. Verspätetes Einlösen der Sendung und damit verbundener eventueller Verderb der Ware entbindet den Käufer nicht von der Zahlung des Rechnungsbetrages. Kosten für eine evtl. Entsorgung trägt der Käufer. Die Rechnungen des Verkäufers sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Er wird den Käufer über die Art der Verrechnung unterrichten. Sind bereits Kosten entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung zu verrechnen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer frei über den Betrag verfügen kann. Bei Scheck oder Kreditkartenzahlung erst dann, wenn der Rechnungsbetrag dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wurde. Gerät der Käufer mit der Zahlung eines Rechnungsbetrages in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für Überziehungskredite, mindestens aber in Höhe von 2% über den jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank ab Fälligkeit zu berechnen. Ein Zahlungsverzug des Käufers berechtigt den Verkäufer bei Teillieferungen die Weiterlieferung zu verweigern. Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, der Käufer einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen ganz einstellt, ist der Verkäufer berechtigt die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, zur Rückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden.

 

EIGENTUMSVORBEHALT

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers, dies gilt auch, wenn die Ware weiterverarbeitet wurde und dadurch Ansprüche gegen Dritte entstanden sind. Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verarbeitung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum oder Miteigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig – maßgebend ist der Rechnungswert – sofort an den Verkäufer übergeht.

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